Insolvency Pay Surcharge U3

The Insolvency benefit surcharge (U3) ist eine gesetzliche Umlage, mit der Arbeitgeber die Mittel für das Insolvenzgeld mitfinanzieren. Das Insolvenzgeld dient dazu, offene Arbeitsentgeltansprüche von Arbeitnehmern bei einem Insolvenzereignis des Arbeitgebers abzusichern.

Was ist die Insolvenzgeldumlage (U3)?

Die Insolvenzgeldumlage wird monatlich von grundsätzlich umlagepflichtigen Arbeitgebern erhoben. Die Mittel dienen insbesondere der Finanzierung des Insolvenzgeldes, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird.

Die Bezeichnung U3 wird im Abrechnungs- und Beitragsverfahren als Kurzbezeichnung für die Insolvenzgeldumlage verwendet.

Die Insolvenzgeldumlage wird von den Arbeitgebern gezahlt.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet. Gesetzlich bestimmte Arbeitgeber werden jedoch nicht in die Umlage einbezogen. Dazu gehören unter anderem der Bund, die Länder, die Gemeinden, bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts und private Haushalte.

Die Umlage wird allein vom Arbeitgeber getragen.

Wie wird die Insolvenzgeldumlage bemessen?

Die Insolvenzgeldumlage wird als Prozentsatz des maßgeblichen Arbeitsentgelts erhoben. Grundlage ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beschäftigten bemessen werden oder zu bemessen wären.

Der jeweils geltende Umlagesatz kann sich für einzelne Kalenderjahre ändern.

Wie wird die U3 gezahlt?

Die Insolvenzgeldumlage wird zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle gezahlt.

Sie ist dabei selbst kein Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, wird aber im Beitragsverfahren gemeinsam mit diesem abgeführt.

U1, U2 und U3 – was ist der Unterschied?

Die Insolvenzgeldumlage ist von den Umlagen U1 and U2 zu unterscheiden.

U1 und U2 gehören zum Ausgleich von bestimmten Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Mutterschaft. Die U3 dient dagegen der Finanzierung des Insolvenzgeldes.

Zusammenhang mit der Lohnabrechnung

Die Insolvenzgeldumlage wird im Rahmen der Payroll als arbeitgeberseitige Umlage berücksichtigt und im Beitragsverfahren ausgewiesen.

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