Zu den Besonderheiten im Baulohn gehören insbesondere tarifliche Arbeitsbedingungen, das Sozialkassen- und Urlaubsverfahren, besondere Arbeitszeitregelungen sowie die Verfahren zur Winterbeschäftigung.
Diese branchenspezifischen Vorgaben ergänzen die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen der Lohnabrechnung. Welche Regelungen anzuwenden sind, richtet sich nach dem jeweiligen Betrieb, den ausgeführten Tätigkeiten und der Beschäftigtengruppe.
Geltungsbereich der besonderen Regelungen
Maßgeblich sind der räumliche, betriebliche und persönliche Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags oder Verfahrens. Für die betriebliche Einordnung sind insbesondere die tatsächlich ausgeführten baulichen Tätigkeiten relevant.
Auch innerhalb eines erfassten Baubetriebs können für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende unterschiedliche Regelungen gelten. Die anwendbaren Verfahren müssen deshalb nach Betrieb und Beschäftigtengruppe eingeordnet werden.
Tariff peculiarities
Zu den zentralen Tarifwerken des Baugewerbes gehören insbesondere:
- der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) mit Regelungen unter anderem zu Arbeitszeit, Lohngruppen, Zuschlägen und Urlaub
- der Collective Agreement on the Social Security Fund Procedure in the Construction Industry (VTV) mit Regelungen zur Durchführung des Sozialkassenverfahrens
Je nach Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit und Geltungsbereich können weitere tarifliche Regelungen hinzukommen.
Social security fund procedure
Eine wesentliche Besonderheit im Baugewerbe ist das Sozialkassenverfahren. Für erfasste Betriebe übernimmt die SOKA-BAU Aufgaben in den Bereichen Urlaub, Zusatzversorgung und Berufsbildung.
Baubetriebe melden ihre Beschäftigten bei SOKA-BAU an. Für gewerbliche Arbeitnehmer sind monatliche Angaben zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere:
- Gross wage
- lohnzahlungspflichtige Stunden
- Beschäftigungstage
- gewährte Urlaubstage und gezahlte Urlaubsvergütung
- bestimmte Ausfallstunden
Die Meldedaten bilden die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen, Leistungen und Erstattungsansprüchen.
Urlaubsverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer
The ULAK führt im Sozialkassenverfahren Urlaubskonten für gewerbliche Arbeitnehmer. Dadurch können erworbene Urlaubsansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Bauwirtschaft erhalten bleiben.
Die Betriebe melden hierfür monatlich unter anderem Beschäftigungszeiten, Bruttolöhne, Urlaubstage und Urlaubsvergütungen. Aus diesen Angaben werden die tariflichen Urlaubsansprüche ermittelt.
Wichtige Abgrenzung
Technische und kaufmännische Angestellte nehmen nicht am Urlaubsverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer teil. Für sie gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsregelungen.
Regelungen zur Winterbeschäftigung
Für bestimmte Betriebe des Baugewerbes bestehen besondere Regelungen zur Beschäftigung während der Schlechtwetterzeit. Dazu gehören das Seasonal short-time work allowance und ergänzende Leistungen.
Die ergänzenden Leistungen werden über die Winter Employment Surcharge finanziert. Die Berechtigung richtet sich nach der jeweiligen Branche und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für das Saison-Kurzarbeitergeld gilt im Baugewerbe grundsätzlich die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Arbeitsausfälle und die abgerechneten Leistungen müssen arbeitnehmerbezogen dokumentiert werden.
Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten
Die tarifliche Arbeitszeit ist im BRTV geregelt. Für die Abrechnung und die Meldungen an SOKA-BAU müssen die lohnzahlungspflichtigen Stunden korrekt von Urlaubsstunden, Ausfallstunden und nicht ausgezahlten Arbeitszeitguthaben abgegrenzt werden.
Ein Arbeitszeitkonto im Bau kann zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit eingesetzt werden. Vorhandene Arbeitszeitguthaben sind auch bei der Beurteilung saisonaler Arbeitsausfälle zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf die Baulohnabrechnung
Die Besonderheiten wirken sich insbesondere auf folgende Abrechnungsbereiche aus:
- Einordnung des Betriebs und der Beschäftigtengruppen
- Erfassung tariflicher Arbeitszeiten und Entgeltbestandteile
- Berechnung sozialkassenrelevanter Bruttolohnbestandteile
- Verarbeitung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsvergütungen
- Monatsmeldungen und Beitragsberechnungen für die Sozialkassen
- Abrechnung saisonaler Arbeitsausfälle und ergänzender Leistungen
Die konkrete monatliche Verarbeitung dieser Daten ist Gegenstand der Payroll accounting.
FAQ
Was sind die wichtigsten Besonderheiten im Baulohn?
Zu den wichtigsten Besonderheiten gehören tarifliche Arbeitszeit- und Entgeltregelungen, das Sozialkassen- und Urlaubsverfahren sowie die Regelungen zur Winterbeschäftigung.
Gelten die Besonderheiten für jeden Baubetrieb gleichermaßen?
Nein. Maßgeblich sind der betriebliche, räumliche und persönliche Geltungsbereich der jeweiligen Regelung sowie die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten.
Nehmen alle Beschäftigten am gleichen Sozialkassenverfahren teil?
Nein. Die Beitragspflichten, Meldeanforderungen und Leistungen unterscheiden sich nach Beschäftigtengruppe und Verfahren. Das Urlaubsverfahren der ULAK betrifft insbesondere gewerbliche Arbeitnehmer.
Welche Angaben werden monatlich an SOKA-BAU gemeldet?
Für gewerbliche Arbeitnehmer gehören dazu insbesondere Bruttolohn, lohnzahlungspflichtige Stunden, Beschäftigungstage, Urlaubsdaten und bestimmte Ausfallstunden.
Conclusion
Die Besonderheiten im Baulohn bestehen aus konkreten tariflichen, sozialkassenbezogenen und saisonalen Anforderungen. Entscheidend sind der Geltungsbereich, die Beschäftigtengruppe sowie die korrekte Verarbeitung von Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Meldedaten und Winterleistungen.