Urlaubsabgeltung bezeichnet die finanzielle Abgeltung von Urlaub, der wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Die gesetzliche Grundlage enthält § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Was ist Urlaubsabgeltung?

Urlaub ist grundsätzlich als bezahlte Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung anstelle des Urlaubs ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses deshalb nicht der Regelfall.

Kann bestehender Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, tritt an die Stelle des Urlaubsanspruchs ein finanzieller Abgeltungsanspruch.

Kurz gesagt: Urlaubsabgeltung bedeutet Geld statt Urlaub, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.

Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld – was ist der Unterschied?

Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld sind unterschiedliche Entgeltbegriffe.

Die Urlaubsabgeltung ersetzt einen bestehenden Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr durch Freizeit erfüllt werden kann. Urlaubsgeld bezeichnet dagegen eine zusätzliche Vergütung, die sich beispielsweise aus tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen ergeben kann.

Welche Besonderheiten gelten im Baugewerbe?

Für gewerbliche Arbeitnehmer, die vom tariflichen Urlaubsverfahren des Baugewerbes erfasst werden, gelten besondere Regelungen zur Urlaubsabgeltung.

Der BRTV bestimmt besondere Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung gegenüber der Urlaubskasse besteht. Dazu gehören unter anderem bestimmte Fälle des Ausscheidens aus dem vom Tarifvertrag erfassten Bereich, Rentenfälle oder der Wechsel in ein Angestellten- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis eines Baubetriebs.

Die Auszahlung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen auf Antrag durch die ULAK. Ein bloßer Arbeitgeberwechsel innerhalb des vom Urlaubsverfahren erfassten Baugewerbes führt dagegen grundsätzlich nicht dazu, dass bestehende Urlaubsansprüche ausgezahlt werden müssen; die Ansprüche können innerhalb der Bauwirtschaft fortgeführt werden.

Urlaubsabgeltung und Entschädigung im Bau – was ist der Unterschied?

Im Urlaubsverfahren des Baugewerbes ist die Urlaubsabgeltung von einer Entschädigung zu unterscheiden.

Die Abgeltung betrifft einen noch bestehenden Urlaubs- beziehungsweise Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn die tariflichen Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind.

Eine Entschädigung kann dagegen nach den tariflichen Regelungen für bereits verfallene Ansprüche in Betracht kommen. Für die Entschädigung gelten eigene Anspruchs- und Fristregelungen.

Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch im Baugewerbe

Die Urlaubsabgeltung setzt einen bestehenden Urlaubsanspruch voraus. Wie Urlaubsansprüche für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe grundsätzlich entstehen und innerhalb des Sozialkassenverfahrens fortgeführt werden, wird beim Urlaubsanspruch im Baugewerbe eingeordnet.

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