Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Abgeltung (Auszahlung) von nicht genommenem Urlaub, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.

In der Abrechnungspraxis ist Urlaubsabgeltung ein Sonderfall im Zusammenhang mit offenen Urlaubsansprüchen. Im Baugewerbe kann die Einordnung zusätzlich vom branchenspezifischen Urlaubsverfahren abhängen (siehe ULAK / SOKA‑BAU).

Grundlagen

Grundsätzlich ist Urlaub als Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung ist nicht der Regelfall. Eine Urlaubsabgeltung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis endet und eine Urlaubsgewährung zeitlich nicht mehr möglich ist.

Merksatz

Urlaubsabgeltung ist die Ausnahme: Auszahlung statt Freistellung – in der Regel nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtlicher Rahmen

Die Urlaubsabgeltung ist arbeitsrechtlich geregelt. Für die konkrete Berechnung und Handhabung sind neben dem gesetzlichen Rahmen auch arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen relevant.

Im Baugewerbe sind zusätzlich tarifliche Vorgaben und das branchenspezifische Urlaubsverfahren zu berücksichtigen, insbesondere über den VTV und die organisatorische Einbindung über die ULAK.

Einordnung in der Abrechnung

Urlaubsabgeltung ist ein Abrechnungsbestandteil, der sich auf offene Urlaubsansprüche bezieht. In der Lohnabrechnung werden die dafür relevanten Daten (z. B. verbleibender Urlaubsanspruch) aus den Urlaubs- und Zeitkonten abgeleitet und in der Endabrechnung verarbeitet.

Hinweis

Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Einzelfall ab (z. B. Resturlaub, Vertragsende, tarifliche Einordnung).

Besonderheiten im Baugewerbe

Im Baugewerbe kann die Urlaubsabwicklung tariflich in ein Ausgleichssystem eingebunden sein. Deshalb ist bei der Einordnung wichtig, ob und wie das Urlaubsverfahren über SOKA‑BAU bzw. die ULAK greift.

Im Kontext von Cluster 2 ist das Thema eng mit Urlaubsanspruch (Bau), Urlaubsgeld (Bau) und der Baulohnabrechnung verknüpft.

FAQ

Wann wird Urlaub abgegolten?

Typischerweise, wenn das Arbeitsverhältnis endet und offener Urlaub nicht mehr als Freizeit genommen werden kann.

Ist Urlaubsabgeltung dasselbe wie Urlaubsgeld?

Nein. Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs. Urlaubsgeld ist ein zusätzliches (tarifliches oder freiwilliges) Urlaubsentgelt.

Was ist im Bau zusätzlich zu beachten?

Je nach tariflichem Geltungsbereich kann die Urlaubsabwicklung in das Urlaubsverfahren über ULAK/SOKA‑BAU eingebunden sein.

Fazit

Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs, wenn eine Urlaubsgewährung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Im Baugewerbe ist das Thema zusätzlich im Zusammenhang mit dem branchenspezifischen Urlaubsverfahren (ULAK/SOKA‑BAU) einzuordnen.

Autor die BAS* Redaktion Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information.

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