The Church tax ist eine Steuer, die von steuererhebenden Religionsgemeinschaften erhoben wird. Im Lohnsteuerabzug wird sie bei bestehender Kirchensteuerpflicht zusätzlich zur Income tax vom Arbeitgeber einbehalten.
Was ist Kirchensteuer?
Kirchensteuer knüpft grundsätzlich an die Einkommensteuer beziehungsweise beim Steuerabzug vom Arbeitslohn an die Lohnsteuer an. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und eine entsprechende Kirchensteuerpflicht.
Im Rahmen der Lohnabrechnung wird die anfallende Kirchensteuer vom Arbeitsentgelt einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Der allgemeine Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % und in den übrigen Bundesländern 9 % der maßgeblichen Steuer.
Beim Lohnsteuerabzug ist grundsätzlich die Lohnsteuer die Bemessungsgrundlage. Für ihre Ermittlung als Grundlage der Kirchensteuer gelten jedoch besondere steuerliche Vorgaben, unter anderem zur Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
Welche Rolle spielen die ELStAM?
Für den Lohnsteuerabzug wird die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft über das Kirchensteuermerkmal in den ELStAM berücksichtigt.
Das Kirchensteuermerkmal gehört damit zu den Angaben, anhand derer der Arbeitgeber erkennt, ob im jeweiligen Arbeitsverhältnis Kirchensteuer einzubehalten ist.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag – was ist der Unterschied?
Kirchensteuer und Solidarity Surcharge sind unterschiedliche Abgaben. Die Kirchensteuer wird von steuererhebenden Religionsgemeinschaften auf Grundlage des jeweiligen Kirchensteuerrechts erhoben.
Der Solidaritätszuschlag ist dagegen eine bundesgesetzlich geregelte Ergänzungsabgabe. Beide können im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug auftreten, sind aber rechtlich voneinander zu unterscheiden.